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Sonderregelung

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Bild:60kmh.png
60 km/h?

Eine Simson darf man mit Führerschein 4 oder neu M mit 60km/h fahren, insofern sie vor dem 28.02.1992 erstmals in Betrieb genommen wurde. Nachlzulesen ist das in der Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1). Doch wer hat das schon im Kopf. Aus diesem Grunde ist es besser, den Gesetzestext auszudrucken und stets bei sich zu führen. So erspart man sich viel Ärger und Diskutiererei mit den Beamten der Polizei.


Dateianhänge

Sonderregelung.pdf